Einreise in die Schweiz

Bitte beachten Sie die folgenden Einreisebedingungen mit deutschen Wohnmobilen in die Schweiz:

Am Schweizer Zollamt müssen Sie sich das Formular: Vormerkschein für Strassenfahrzeuge und Schiffe besorgen, dieses muss bei Ausreise wieder am Schweizer Zoll abgegeben werden.

Sie dürfen sich max. 8 Tage nach Wirksamwerden des Mietvertrages in der Schweiz aufhalten, danach muss das Fahrzeug die Schweiz wieder verlassen haben.

Wird das Fahrzeug erst später als 5 Tage nachdem Wirksamwerden des Vetrages in die Schweiz eingeführt, so muss es innerhalb von 3 Tagen wieder die Schweiz verlassen haben. Bei Nichteinhaltung können erhebliche Einfuhrzölle anfallen.